Oftmals lässt es die finanzielle Situation von Familien nicht zu, dass Kinder einen Sportverein besuchen, bei anderen Aktivitäten mitmachen, am gemeinsamen Mittagessen in der Schule oder Kindertagesstätte teilnehmen und bei Schulausflügen und Klassenfahrten dabei sind. „Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe, besser bekannt unter dem Namen „Starke-Familien-Gesetz“, profitieren vor allem Familien mit kleinen Einkommen und Alleinerziehende“, berichtet der Bundestagsabgeordnete für den Rheinisch-Bergischen Kreis Dr. Hermann-Josef Tebroke. Insgesamt soll sich die Zahl der anspruchsberechtigten Kinder um 1,2 Millionen erhöhen.
Das Gesetz sieht unter anderem eine Erhöhung des Kinderzuschlags zum 1. Juli 2019 von derzeit maximal 170 Euro pro Monat und Kind auf 185 Euro vor. Wer den Kinderzuschlag dann bezieht, wird überall in Deutschland von den Kitagebühren befreit und kann Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beziehen.
Das Bildungs- und Teilhabepaket sieht eine Erhöhung des „Schulstarterpakets“ von 100 auf 150 Euro pro Monat vor. Zudem entfallen die Eigenanteile der Eltern für das Mittagessen in Kindertagesstätten und Schulen sowie für die Schülerbeförderung. Darüber hinaus sollen die Mittel für Lernförderung zukünftig auch dann bewilligt werden, wenn die Versetzung eines Schülers nicht unmittelbar gefährdet ist. „Es ist wichtig, dass die Hilfe auch tatsächlich in den Familien ankommt. Hierzu haben im Rheinisch-Bergischen Kreis auch das Amt für Familie und Jugend und das Jobcenter von Anfang an beigetragen. Mit den jetzt beschlossenen Änderungen soll die Akzeptanz des Hilfsangebots weiter gestärkt werden“, sagte Dr. Tebroke.
Insgesamt werden mit dem Starke-Familien-Gesetz die Leistungen des Bildungs- und Teilha-bepaketes verbessert und konkrete Lösungen für den Alltag der Eltern und ihrer Kinder geschaffen.
Die Neuerungen beim Bildungs- und Teilhabepaket treten zum 1. August 2019 in Kraft.
Empfehlen Sie uns!