Ungleichbehandlungen bei der Erweiterung der LKW-Maut verhindern

28.06.2024
Pressemitteilung

Kleinere Unternehmen, Handwerksbetriebe und Tafeln nicht überfordern

Zum 1. Juli tritt die Ausweitung der Mautpflicht auf Fahrzeuge mit einer tech-nisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen in Kraft. Diese Auswei-tung der „LKW-Maut“ hat für viele Unternehmen erhebliche Mehrbelastungen zu Folge. Um kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe nicht zu überfordern, gibt es eine Handwerkerausnahme.

Dr. Hermann-Josef Tebroke, Bundestagsabgeordneter des Rheinisch-Bergischen Kreises, dazu: „Die Ausnahmeregelung war von der CDU/CSU- Fraktion gefordert und ist ausdrücklich zu begrüßen. Aber sie greift zu kurz, weil sie nur bestimmte Berufe umfasst.“
Darum hat die Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in dieser Woche einen Antrag in den Bundestag eingebracht. Sie fordert, dass deutlich mehr gewerbliche Tätig-keiten von der Maut befreit werden.

Tebroke weiter: „Von der Mautpflicht müssen weitere Berufe befreit werden. Un-gleichbehandlungen darf es nicht geben. Entsprechend sind alle gewerblichen Tätigkeiten von der Maut zu befreien, die handwerksmäßig erbracht werden und mit Transportaufgaben verbunden sind. Dazu gehören etwa der gewerbliche nicht-landwirtschaftliche Gartenbau, der vor- oder nachgelagerte Bereich der Landwirtschaft, aber auch Hausmeisterdienste, die Energieversorgung, die Ent-sorgung, der Messebau und andere vergleichbare Tätigkeiten. Nicht zuletzt ge-hören auch Fahrzeuge, die im Rahmen des bürgerschaftlichen Engagements der Tafeln zum Einsatz kommen, unter die Ausnahmeregelung.“

Tebroke schließlich: „Festzuhalten bleibt: Die von der Ampel-Koalition be-schlossene Einbeziehung des gewerblichen Güterverkehrs ab 3,5 Tonnen in die Lkw-Maut belastet viele unserer heimischen Unternehmen. Gerade in diesen an-gespannten Zeiten verschärft die Ampel damit die Lage der Wirtschaft noch ein-mal. Dabei brauchen die vielen kleinen und mittelständisch geprägten Betriebe weniger statt immer mehr Bürokratie und Zusatzkosten.“

Hinweis: Der Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion „Rechtssicherheit schaffen und für mehr Gerechtigkeit sorgen – Keine Benachteiligung einzelner Berufsgruppen durch die Erweiterung der LKW-Maut ab 1. Juli 2024“ (BT-Drucksache 20/11956) kann hier eingesehen werden: https://dserver.bundes-tag.de/btd/20/119/2011956.pdf