Der Fonds besteht aus zwei Bausteinen: eine Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Kulturveranstaltungen, um die Wiederaufnahme von Veranstaltungen wirtschaftlich realisierbar zu machen, und eine novelierte Ausfallabsicherung, die mehr Planungssicherheit von größeren Konzerten und Festivals für den Zeitraum ab dem 1. September gewährleistet.
Kunst- und Kulturveranstaltungen, die in der Covid-19-Pandemie nicht stattfinden konnten, haben im öffentlichen Leben gefehlt. „Je länger die Pandemie andauerte, umso deutlicher wurde, wie wertvoll Kunst und Kultur für unsere Gesellschaft und jeden einzelnen von uns ist: zur Förderung von Kreativität, zur Unterhaltung, aber auch zur Stiftung von Gemeinsinn“, so der Bundestagsabgeordnete des Rheinisch-Bergischen Kreises, Dr. Hermann-Josef Tebroke. In deutlicher und wichtiger Anerkennung dieses gesellschaftlichen Beitrags solle der Sonderfonds mit der schrittweisen Verbesserung der allgemeinen pandemischen Lage die Wiederbelebung unserer Kulturlandschaft unterstützen. Hiervon profitiere die gesamte Gesellschaft.
Das Sonderprogramm folgt auf eine Reihe von Hilfen für die Kulturbranche, die der Bund seit der Pandemie mobilisiert hat. Dazu gehören auch das Programm NEUSTART KULTUR oder die Neustarthilfe für Solo-Selbstständige. „Die pandemiebedingten Maßnahmen haben die 1,3 Millionen Künstlerinnen und Künstler in Deutschland nicht nur in finanzieller Hinsicht, sondern auch in ihrem Selbsverständnis hart getroffen“, so Dr. Tebroke weiter. „Ich freue mich sehr, wenn wir - auch aufgrund dieser neuen Fördermöglichkeit und bei einem weiterhin positiven Verlauf der Inzidenzwerte – im diesem Sommer im Rheinisch-Bergischen Kreis wieder eine kraftvolle Kunst- und Kulturszene und zahlreichen Kultur-Events erleben dürfen.“
Genaue Details zum Sonderfonds finden Sie unter Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen.
Empfehlen Sie uns!