Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder kommt!

08.09.2021
Pressemitteilung

Mit dem beschlossenen Ganztagsförderungsgesetz schaffen wir für jedes Grundschulkind, welches ab 2026 eingeschult wird einen Rechtsanspruch.

Das ist ein entscheidender Moment für den weiteren Ausbau der Kinderbetreuung über die Kita hinaus und ein wichtiges Signal in Richtung Chancengerechtigkeit und bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. „Gerade die Pandemie hat uns die herausragende Bedeutung einer funktionierenden Kinderbetreuung vor Augen geführt. Mit dem Rechtsanspruch leisten wir einen Beitrag für mehr Verlässlichkeit für Eltern aber gleichzeitig auch mehr Planungssicherheit für die verantwortlichen Kommunen“, betont der Bundestagsabgeordnete des Rheinisch- Bergischen Kreises Dr. Hermann-Josef Tebroke.

Der Bund beteiligt sich wie geplant mit maximal 3,5 Milliarden Euro an den Investitionen der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände zum quantitativen und qualitativen Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote. Für einen beschleunigten Ausbau und Abfluss liegt die Förderquote des Bundes bei bis zu 70 Prozent. Dabei können die Anteile freier Träger nun auch angerechnet werden – eine Forderung, die den Ländern wichtig war. Auch bei den Betriebskosten unterstützt der Bund die Länder mit 300 Millionen Euro mehr pro Jahr als ursprünglich geplant. Insgesamt sind das 1,3 Milliarden Euro ab 2026. „Mit einer Steigerung der Förderquote von 50 auf 70 Prozent und der Beteiligung an den Betriebskosten kommen wir dem Wunsch der kommunalen Vertreterinnen und Vertretern entgegen und entlasten die Länder spürbar – das war auch mir persönlich ein zentrales Anliegen“, so Dr. Tebroke.