Quelle: Uwe Schlick/ pixelio.de
Am 26. November 2018 hat die Bundesnetzagentur die Vorschriften zur Vergabe der 5G-Mobilfunkfrequenzen festgelegt.
Im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf hat die Bundesnetzagentur wichtige Verbesserungen — insbesondere die ländlichen Räume betreffend — in die Frequenzbedingungen aufgenommen.
Dies ist auch Ergebnis intensiver Interventionen aus den Reihen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Bei ihren Nachbesserungen hat die Bundesnetzagentur unter anderem die Aufnahme aller Landes- und Staatsstraßen sowie aller Bahnstrecken und der wichtigsten Wasserwege ergänzt.
Dennoch besteht für eine wirklich flächendeckende Versorgung in Deutschland weiter Handlungsbedarf.
Kritisch bei den 5G-Vergabebedingungen ist vor allem die Anrechnungsregelung, die für alle Verkehrswege abgesehen von den Bundesautobahnen gelten soll: Damit werden alle Netzbetreiber aus der Versorgungspflicht entlassen, sobald einer von ihnen eine bestimmte Straße ausbaut. Hier droht ein Mobilfunk-Flickenteppich gerade im ländlichen Raum. Das Telekommunikationsgesetz sollte daher zügig geändert werden, um lokales Roaming zu ermöglichen und allen Beteiligten Rechtssicherheit für die 5G-Frequenzauktion im Frühjahr 2019 zu geben.
Die Gesetzesänderung muss auch gleichzeitig einen höheren Bußgeldrahmen und mehr Transparenz bei der Netzabdeckung beinhalten.
Unabhängig von der bevorstehenden 5G-Frequenzauktion wird ein umfassendes Gesamtkonzept für den Mobilfunkausbau unter Einbindung der Bundesregierung, der Bundesnetzagentur und des Bundestages benötigt. Dabei geht es vor allem darum, mittelfristige Perspektiven für die Erschließung der ländlichen Räume mit 5G und den Ausbau der 4G-Versorgung aufzuzeigen. Solch ein Gesamtkonzept sollte bis Mitte 2019 vorliegen.
Neben 5G in der Fläche müssen auch die Sprachtelefonie, 3G und 4G schnellstmöglich flächendeckend verfügbar sein. In all diesen Bereichen brauchen wir ein kontinuierliches Monitoring, was den jeweiligen Ausbaustatus und die Fortschritte angeht. Diese Vorgehensweise hat der Beirat der Bundesnetzagentur am 26. November 2018 in einem entsprechenden Beschluss festgelegt. Wichtig ist auch, dass Unternehmen künftig auch Frequenzen für lokale Netze beantragen können. Unser Mittelstand, bekanntlich größter Arbeitgeber in Deutschland, ist vor allem in den ländlichen Regionen angesiedelt. Damit unsere kleinen und mittleren Unternehmen wettbewerbsfähig bleiben können, brauchen wir über die Möglichkeit lokaler Frequenzen hinaus eine gleichwertige 5G-Versorgung auch auf dem Land. Denn nur mit dieser neuen Technologie sind innovative Dienste, Industrie 4.0 und das Internet der Dinge überhaupt möglich.
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