Mehr Anreize für emissionsarme Autos

21.09.2020
Pressemitteilung

Nach der Reform im Jahre 2009 wird die Kfz-Steuer jetzt nochmals deutlich ökologischer ausgerichtet.

Deutschland steht zum Pariser Klimaabkommen. Daher wurden in dieser Woche unterschiedliche Maßnahmen zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 auf den Weg gebracht. Eine davon ist die Reform der Kraftfahrzeugsteuer. Nach der Reform im Jahre 2009 wird die Kfz-Steuer jetzt nochmals deutlich ökologischer ausgerichtet.

Ziel der Reform ist es, die Nachfrage auf Fahrzeuge mit reduziertem Emissionspotenzial zu lenken, Autos mit hohem Ausstoß von CO2 stärker zu besteuern und so die CO2-Emissionen im Straßenverkehr zu senken. Hierzu wird die Steuerbefreiung für E-Autos bis Ende 2025 verlängert. Das heißt: Autos, die ausschließlich elektrisch betrieben und bis zu diesem Zeitpunkt erstmals zugelassen werden, sind bis zum 31. Dezember 2030 von der Steuer befreit.

Wie bisher soll die Kraftfahrzeugsteuer auch weiterhin aus einer Hubraumkomponente und einer Klimakomponente errechnet werden. Das erste Element bleibt gleich, das sind 7,50 Euro pro 100 ccm. Das zweite Element wird jedoch stärker an den CO2- Emissionen ausgerichtet: Mit jedem Gramm CO2 pro Kilometer steigt die Steuer oberhalb einer Freimenge von 95 g/km in sechs Stufen von zwei Euro auf vier Euro ab 195 g/km an. Zur Steuerberechnung werden die einzelnen Stufen um die Hubraumkomponente addiert.

Außerdem soll die Steuer in Höhe von 30 Euro im Jahr für Pkw mit einem CO2- Ausstoß bis 95 Gramm pro Kilometer für fünf Jahre, längstens bis zum 31. Dezember 2025, nicht erhoben werden. Diese Regelung gilt für Autos, die zwischen dem Tag des Kabinettsbeschlusses (12. Juni 2020) und dem 31. Dezember 2024 erstmals zugelassen werden.

Schließlich sieht der Gesetzentwurf eine Aufhebung einer Ausnahmeregelung in § 18 Absatz 12 KraftStG vor. Das bedeutet, dass verkehrsrechtlich als Nutzfahrzeuge eingestufte Fahrzeuge, die heute wie Pkw – und dadurch höher – besteuert werden, nunmehr wieder wie Nutzfahrzeuge behandelt werden. Die Regelung hatte sich nicht bewährt. Sie hatte nicht nur die Zollverwaltung, sondern vor allem auch Handwerker und kleine und mittelständische Betriebe erheblich belastet.

„Mit diesen Änderungen halten wir das Versprechen ein, eine stärkere Lenkungswirkung beim Neuwagenkauf hin zu emissionsärmeren Antrieben zu schaffen und die Kfz-Steuer am CO2-Ausstoß auszurichten. So bringen wir die umweltfreundliche Mobilität weiter voran“, betont der Bundestagsabgeordnete des Rheinisch-Bergischen Kreises Dr. Hermann-Josef Tebroke.