Quelle: Michael Wittig
Der Arbeitsbereich des Finanzausschusses deckt sich mit Ausnahme der Haushaltspolitik mit den Zuständigkeiten des Bundesministeriums der Finanzen. Aufgabe des Finanzausschusses ist es, die ihm vom Plenum des Deutschen Bundestags überwiesenen Vorlagen zu beraten: Insbesondere Gesetzentwürfe der Bundesregierung, der Fraktionen und des Bundesrates, aber auch Anträge der Fraktionen, Berichte der Bundesregierung sowie Vorlagen der Europäischen Union. In den Bereichen der Finanzmarktregulierung (Banken, Wertpapier- und Versicherungsgeschäft), des Zollwesens und der Steuerpolitik hat der Finanzausschuss in der Regel die federführende Beratung inne.
Als ordentliches Mitglied des Finanzausschusses ist es mir ein besonderes Anliegen die Perspektive der Kommunen angemessen mit in den politischen Diskurs einzubringen. Als ehemaliger Landrat weiß ich, dass eine gelungene Finanzpolitik nur über eine gute Zusammenarbeit der verschiedenen Ebenen funktionnieren kann.
Darüber hinaus bin ich für die Arbeitsgruppe Finanzen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion als Berichterstatter zuständig für:
- die Kraftfahrzeugsteuer,
- die Angleichung Diesel/Benzin
- die Luftverkehrssteuer,
- Kerosinbesteuerung,
- Förderbanken, Entwicklungsbanken
- Sustainable Finance
- EU-Taxonomie und
- die Kirchensteuer.
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