Engagiert gegen Barrieren mit Augenzwinkern

17.06.2021
Beitrag

Austausch mit der Inklusionsbeauftragten der Stadt Bergisch Gladbach Monika Hiller

Am 20. Mai 2021 hat der Deutsche Bundestag das sogenannte Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verabschiedet. Damit konnte noch in dieser Legislatur die EU Richtlinie, der European Accessibility Act (EAA), in nationales Recht umgesetzt werden. Es definiert die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen. In dem Gesetz geht es unter anderem darum europaweit einheitliche Standards für Produkte und Dienstleistungen in Bezug auf Barrierefreiheit zu schaffen, Kleinstunternehmen, die barrierefreie Dienstleistungen anbieten möchten ein Beratungsangebot zur Seite zu stellen und den Verbraucherschutz zu stärken.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz war auch Gegenstand des Gesprächs der Inklusionsbeauftragten der Stadt Bergisch Gladbach, Monika Hiller, mit dem Bundestagsabgeordneten, Dr. Hermann-Josef Tebroke. Frau Hiller begrüßte zwar die nunmehr beschlossenen Maßnahmen  als einen wichtigen  Schritt in die richtige Richtung, machte aber zugleich  deutlich, dass man  durchaus noch mehr hätte daraus machen können. Es sei eine Chance vertan, noch mehr im Sinne der Inklusion von Menschen mit Behinderung zu erreichen, besonders im Hinblick auf bauliche Barrieren.  Die Debatten und auch die öffentliche Anhörung haben zugleich deutlich gemacht, dass sich Gesellschaft und Politik mit mehr Offenheit und Selbstverständlichkeit dieser Frage stellen muss. Dazu Dr. Tebroke: „Barrieren zu erkennen und abzubauen, bleibt unveränderlich eine wichtige Aufgabe und Verantwortung für Unternehmen, Vereine, Politik und Verwaltungen, aber eben auch jedes einzelnen von uns. Manchmal fehlt es uns schlicht an der nötigen Aufmerksamkeit für die Perspektive des anderen. Daran müssen wir arbeiten.“

An zahlreichen Beispielen zeigte Frau Hiller, wo Inklusion bereits  gelungen sei, aber  auch, wo es immer noch hake. „Dabei sind es oft Kleinigkeiten, mit denen man viel erreichen könnte.“ Der erhobene Zeigefinger  und das Durchsetzen von Rechtsansprüchen  helfe für eine Bewusstseinsbildung  wenig. „Es kommt darauf an, dass Menschen mit und ohne Behinderung lernen, offen aufeinander zuzugehen, im Gespräch bleiben,  Missverständnisse aus dem Weg räumen und voneinander lernen. Eine gelungene Bewusstseinsbildung kann Regelungen bezüglich Inklusion durch  Gesetze überflüssig machen – und dabei hilft Humor“, sagt sie mit einem Augenzwinkern. Zum Beleg überreicht sie zum Ende des Austausches eine kleine Sammlung persönlicher Anekdoten.