Digitale & zukunftssichere Krankenhäuser mit dem Krankenhauszukunftsgesetz

23.09.2020
Pressemitteilung

Insgesamt wird der Bund 3 Milliarden Euro bereitstellen, damit Krankenhäuser in die Zukunft investieren können. 

„Wie wichtig gute Krankenhäuser vor Ort sind und was dort von dem medizinischen Personal geleistet wird, wird nicht zuletzt in pandemischen Lagen deutlich und spürt jeder, der krank und auf fachkundige Hilfe angewiesen ist“, betont der Bundestagsabgeordnete des Rheinisch-Bergischen Kreises Dr. Hermann-Josef Tebroke. Voraussetzung für gute medizinische Versorgung und leistungsfähiges Personal ist eine moderne, digitale und gute investive Ausstattung der Krankenhäuser in Deutschland. Mit dem jetzt beschlossenen Krankenhauszukunftsgesetz soll deshalb die Digitalisierung der Krankenhäuser erhöht und deren technische Ausstattung modernisiert werden.

Insgesamt wird der Bund 3 Milliarden Euro bereitstellen, damit Krankenhäuser in die Zukunft investieren können. Die Länder sollen weitere Investitionsmittel von 1,3 Milliarden Euro aufbringen. Mit dem Gesetz wird das durch die Koalition am 3. Juni 2020 beschlossene „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ umgesetzt.

„Gerade im stationären Bereich wollen wir mit dem Gesetz zu einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung beitragen. Wir wollen helfen, Notfallkapazitäten auszubauen und die digitale Infrastruktur von Krankenhäusern zu verbessern. Das ist gerade für die Versorgung vor Ort von großer Bedeutung“, freut sich Dr. Hermann-Josef Tebroke.

Das Krankenhauszukunftsgesetz sieht zudem Maßnahmen vor, Erlösrückgänge, die Krankenhäusern in diesem Jahr gegenüber dem Vorjahr wegen der Corona-Pandemie entstanden sind, auf Verlangen des Krankenhauses in Verhandlungen mit den Kostenträgern krankenhausindividuell zu ermitteln und anteilig auszugleichen. Für nicht anderweitig finanzierte Mehrkosten von Krankenhäusern aufgrund der Corona-Pandemie, z. B. bei persönlichen Schutzausrüstungen, können darüber hinaus für den Zeitraum 1. Oktober bis Ende 2021 krankenhausindividuelle Zuschläge vereinbart werden.