Die Kommunen in Deutschland sind seit langer Zeit zentrale Akteure und starke Partner im Klimaschutz. Viele Kommunen in Deutschland haben bereits innovative Klimaschutzkonzepte entwickelt und somit nicht nur Strom gespart, sondern auch ihre Attraktivität erhöht. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit fördert seit zehn Jahren erfolgreich den Klimaschutz in Städten, Gemeinden und Landkreisen. Schon 12.500 Projekte in mehr als 3.000 Städten, Gemeinden und Landkreisen wurden bereits gefördert.
Ab dem 1. Januar 2019 können Kommunen von neuen Fördergegenständen profitieren. Das Bundesumweltministerium hat dazu am 1. Oktober 2018 eine neue Förder-Richtlinie veröffentlicht. Die sogenannte „Kommunalrichtlinie“ fördert unter anderem (keine vollständige Auflistung):
• hocheffiziente Außen- und Straßen-, Innen- und Hallenbeleuchtung,
• den Neubau von Radwegen,
• die Errichtung von diebstahl- und witterungsgeschützten Fahrradparkhäusern
und Abstellplätzen in Kfz-Parkbauten,
• Maßnahmen zur Einführung von "grünen Wellen" für den Fahrrad- und Fußverkehr
an Ampeln,
• die Nutzung von smarten Datenquellen zur intelligenten Verkehrssteuerung,
• die Sammlung von Garten- und Grünabfällen aus dem privaten, kommunalen
und gewerblichen Bereich,
• den Neubau von Bio-Vergärungsanlagen,
• Klärschlammverwertung im Verbund,
• Energieeffizienzmaßnahmen an Kläranlagen und bei der Trinkwasserversorgung,
• die Anstellung von Klimaschutzmanagerinnen und -managern zur Umsetzung
eines Klimaschutzkonzeptes.
Kommunen, die ihren Energieverbrauch besser erfassen, steuern und reduzieren wollen, können ab dem 1. Januar 2019 von der Förderung der Beratung zur Einführung von Energiemanagement-Systemen profitieren. Kommunen, die zum ersten Mal Klimaschutzmaßnahmen umsetzen wollen, können Förderung für eine kurze, konzentrierte Fokusberatung erhalten.
Klimaschutz macht Städte lebenswert!
Neu: Kommunale Betriebe sind ab dem 1. Januar 2019 schon bei einer 25-prozentigen kommunalen Beteiligung antragsberechtigt!
Finanzschwache Kommunen profitieren in allen Bereichen von erhöhten Förderquoten! Anträge können ab dem 1. Januar 2019 bis zum 31. März 2019 beim Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden.
Telefon: 030 20199 - 577
E-Mail: ptj-ksi [at] fz-juelich.de
Ein weiteres Zeitfenster für die Antragstellung in 2019 ist vom 1. Juli bis zum 30. September geöffnet.
Bei Fragen rund um die Förderung bietet das Service- und Kompetenzzentrum:
Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) kostenfreie Beratung an (telefonisch unter 030
39001-170 oder per E-Mail unter skkk [at] klimaschutz.de).
Weitere Informationen finden Sie unter www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie.
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