Beratungen zur Wiederaufbauhilfe für Betroffene der Flutkatastrophe

17.09.2021

in Leichlingen, Rösrath und Bergisch Gladbach

Der Rheinisch-Bergische Kreis bietet in Zusammenarbeit mit den Kommunen ab der kommenden Woche Beratungsangebote für Bürgerinnen und Bürger, die von der Flutkatastrophe betroffen sind, an. Seit heute können Anträge für die Wiederaufbauhilfe nach der Unwetterkatastrophe gestellt werden. In Leichlingen, Rösrath und Bergisch Gladbach stehen ab der kommenden Woche Ansprechpersonen zur Verfügung, die Betroffene mit Rat und Tat bei der Online-Antragstellung unterstützen.

Alle Beratungsangebote stehen für alle Bürgerinnen und Bürger im Kreis zur Verfügung, unabhängig von ihrem Wohnort.

Start in Leichlingen ist Montag, 20. September 2021, im Rathaus, Am Büscherhof 1, 42799 Leichlingen. Zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros ist das Beratungsbüro besetzt. Dieses befindet sich in Raum 11, 1. Etage. Bitte vereinbaren Sie vorher telefonisch unter 02175 992-176, per E-Mail an aufbauhilfe [at] leichlingen.de oder online über die städtische Homepage einen Termin. Die Beratung findet in den kommenden drei Wochen statt.

In Rösrath beginnt das Beratungsangebot am Dienstag, 21. September 2021, für zwei Wochen und findet in Rösrath-Hoffnungsthal, Hauptstraße 229, 51503 Rösrath statt. Termine können telefonisch unter der Nummer 02205 802-720 montags bis freitags ab 8 Uhr vereinbart werden.

In Bergisch Gladbach können Betroffene ab Dienstag, 21. September 2021, ins Kreishaus in Heidkamp kommen, Am Rübezahlwald 7, 51469 Bergisch Gladbach. Zur telefonischen Terminvereinbarung für die kommenden zwei Wochen melden Sie sich bitte ab Dienstag unter der Telefonnummer 02202 134000. Da das Kreishaus für die Öffentlichkeit nach wie vor geschlossen ist, melden Sie sich bitte am Empfang.

Wiederaufbauhilfe für Unternehmen

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der freien Berufe und Selbständige werden von der für Sie zuständigen berufsständischen Körperschaft wie der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer, der Rechtsanwaltskammer oder der kassenärztlichen Vereinigung bei der Antragstellung zur Wiederaufbauhilfe beraten. Zudem geben die berufsständischen Körperschaften ein Votum über die geltend gemachten Schäden ab.

Auch die Rheinisch-Bergische Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (RBW) steht den betroffenen Unternehmen und Selbständigen im Vorfeld als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Informationen finden Interessierte unter www.rbw.de/hochwasser.

Anträge können zusammen mit dem Votum der berufsständischen Körperschaft ab heute online unter www.nrwbank.de/unwetterhilfe-unternehmen gestellt werden. Es ist auch möglich, den Antrag per Post an NRW.BANK, Förderprogrammgeschäft, Friedrichstr. 1, 48145 Münster, zu senden.